Handbuch-Kapitel 3.4

Einleitung

ACCENT PLANNER ist ein Tool basierend auf Excel, dass die Erstellung der Planrechnung im Rahmen der Erstellung von Geschäftskonzepten ermöglicht. Das Tool wird gratis von der Accent Gründerservice GmbH, dem niederösterreichischen A+B Zentrum zur Verfügung gestellt.

Blatt „Finanzierung“

Planung des Nennkapitals (=Grund-, Stammkapital)

clip_image002

Die Höhe des geplanten Nennkapitals muss jede Periode eingetragen werden. Dadurch sind auch spätere Kapitalerhöhungen darstellbar. Unabhängig davon werden die tatsächlich erbrachten Kapitaleinlagen der Gesellschafter zu den jeweiligen Zeitpunkten eingetragen.

Planung von Einlagen/Entnahmen zu Lasten der Kapital RL Hier werden einerseits Entnahmen der Gesellschafter (z.B. Privatentnahmen, Unternehmerlohn) bzw. weitere Eigenkapitaleinlagen geplant. Bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften kann hier der monatliche Unternehmerlohn angesetzt werden. Bei Kapitalgesellschaften wird der angestellte Geschäftsführer allerdings im Blatt „Personal“ als Personalaufwand geplant.

clip_image004

Weiters können im Eigenkapitalbereich etwaige Dividendenausschüttungen für Kapitalgesellschaften sowie die Hereinnahme stiller Gesellschafter geplant werden

Bankdarlehen, sonstige Darlehen
Im folgenden Beispiel wird in Q1 ein Kredit zu 80.000 € mit 5% aufgenommen, uns ab Jahr 2 getilgt.

Achtung: Beachten Sie die unterschiedlichen Vorzeichen bei Kreditaufnahme und –tilgung!

clip_image006

Die Kreditrückzahlung wird im Planungstool in Form reiner Kapitaltilgungen, also ohne Zinsen geplant. Die Verzinsung des Darlehens im Sinne des in die GUV fließenden Zinsaufwandes rechnet das Programm automatisch vom jeweils offenen Kapital. Die ausgabenwirksamen Zinszahlungen werden zu den Zinszahlungsterminen (unabhängig vom der errechneten Zinsaufwand) manuell eingetragen. Im obigen Beispiel erfolgt die Zinszahlung quartalsweise analog zum errechneten Zinsaufwand. Erfolgen Zinszahlungen zu anderen Zeitpunkten so weist das Programm eine entsprechende Zinsverbindlichkeit aus.

Sonstige Darlehen werden analog zu Bankdarlehen geplant.

Kontokorrentkredit

Ein wesentlicher Schritt nach jedem Planungsdurchgang ist die Überprüfung bzw. Anpassung des notwendigen Kontokorrent-Rahmens. Das Planungstool ist so konzipiert, dass sämtliche finanzierungsrelevanten Planaktivitäten (Ergebnisplanung, Investitionen, Eigenkapital, Darlehen usw.) in einer Finanzunterdeckung (= Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits) oder in einem Finanzüberschuß (=Barbestand) münden. (Siehe auch Blatt „Kapitalflussrechnung“!)

clip_image008

In der Zeile Inanspruchnahme bei der Kontokorrentplanung, sieht man nun, wie hoch der Betrag der Finanzmittelunterdeckung in der entsprechenden Planperiode ist, bzw. wie viel durch einen Kontokorrentkredit (sofern nicht andere Finanzierungsquellen erschlossen werden) gedeckt werden muss. Im obigen Beispiel wird in 2007 ein Rahmen von 30.000€ angesetzt, der jedoch in Q1 und Q2 nicht ausreicht (Inanspruchnahme > 100%!!). In diesem Fall muss der KK Rahmen für 2007 entsprechend erhöht werden.

Tipp:

Setzen Sie den KK-Rahmen mindestens 20-30% über der errechneten Inanspruchnahme an. In der Praxis entstehen innerhalb der Planungsperioden Finanzierungsspitzen, welche hier im Planungstool aufgrund durchschnittlich errechneter Finanzbedarfe nicht aufscheinen (Ausnahme: Planung von Einzelaufträgen im Blatt „Einzelaufträge“ -> hier werden Quartals-Finanzierungsspitzen angezeigt, müssen aber dennoch manuell in der Kontokorrentplanung angesetzt werden).

 

 

Impressum, Haftungsausschluss

©2009 Accent Gründerservice GmbH Prof. Dr. Stefan Korenstraße 10 A-2700 Wiener Neustadt

Die Accent Gründerservice GmbH räumt dem Benutzer des Accent -Planners ein einfaches, zeitlich unbeschränktes nicht übertragbares Nutzungsrecht am Accent -Planner ein. Die Accent Gründerservice GmbH übernimmt keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für, wie auch immer geartete und mit der Einräumung des Nutzungsrechts am Accent -Planner in Zusammenhang stehende, Nachteile oder Schäden, gleich welchen Rechtsgrunds.

UnternehmerWissen verbreiten
  • Facebook
  • Twitter
  • email
  • Print
  • del.icio.us
  • MySpace
  • Digg
  • Sphinn
  • Mixx
  • Google Bookmarks

Sie können alle Antworten zu diesem Eintrag via RSS 2.0 Feed erfolgen. Kommentare und Pings sind zur Zeit geschlossen.

Kommentieren wurde geschlossen.