
Personalführung
Betriebliche Gesundheitsförderung im KMU: Projektzyklus und Förderung
Wie ein kleiner oder mittlerer Betrieb ein Gesundheitsprojekt plant, was das ASchG vorgibt und welche Unterstützung von ÖGK, fit2work und Fonds Gesundes Österreich zu erwarten ist.
Häufig wird das Thema Gesundheit im Betrieb erst dringend, wenn eine Schlüsselkraft längere Zeit ausfällt. Dann zeigt sich, dass niemand genau weiß, welche Pflichten ohnehin bestehen und was darüber hinaus möglich ist. Dieser Beitrag richtet sich an Geschäftsführer:innen und Führungskräfte im Mittelstand, die ein Gesundheitsprojekt vorbereiten oder zumindest verstehen wollen, was dabei auf sie zukommt. Er ordnet zuerst ein, was das Gesetz verlangt und was ein Projekt zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ist, beschreibt dann einen Projektzyklus in acht Schritten und nennt die Stellen, die in Österreich beraten und fördern. Medizinische Fragen, Einzelfälle im Krankenstand und arbeitsrechtliche Detailberatung bleiben bewusst draußen.
Pflicht und Projekt auseinanderhalten
Wer von „Gesundheitsmanagement“ spricht, meint oft drei verschiedene Dinge. Das erste ist der gesetzliche Arbeitnehmerschutz mit Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkräften und Evaluierung der Arbeitsplätze. Das zweite ist der Umgang mit längeren Krankenständen und der Rückkehr danach. Das dritte ist das eigentliche BGF-Projekt, bei dem Belegschaft und Leitung gemeinsam Belastungen suchen und Verbesserungen umsetzen. Alle drei greifen ineinander.
Für die Planung hat die Trennung einen praktischen Nutzen: Was Pflicht ist, gehört in die laufende Organisation. Das Projekt dagegen braucht einen Auftrag der Geschäftsführung, Zeit der Beteiligten und ein Ziel, an dem sich der Erfolg messen lässt.
Was das ASchG verlangt
Nach der Arbeitsinspektion sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zu sorgen. Diese Betreuung muss durch besonders ausgebildete Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen erfolgen. Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmer:innen nennt die Seite mehrere Betreuungsformen: eigene Fachkräfte im Betrieb, einen externen Vertrag, das Unternehmermodell oder die Präventionszentren der Unfallversicherungsträger. Die Zentren kommen laut dieser Seite nur infrage, wenn die Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens in Summe nicht mehr als 250 beträgt. Die Seite führt auch die vorgeschriebenen Begehungen nach Betriebsgröße auf (Abruf: 28. Oktober 2026).
Für ein Gesundheitsprojekt ist vor allem der Zusammenhang mit der Arbeitsplatzevaluierung wichtig. Die Arbeitsinspektion (Abruf: 28. Oktober 2026) stellt fest, dass Betriebe psychische Arbeitsbedingungen in die Arbeitsplatzevaluierung einbeziehen müssen. Als Grundlage zitiert sie § 2 Abs. 7 ASchG, wonach Gefahren auch arbeitsbedingte psychische Belastungen sind, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Der Evaluierungsprozess gliedert sich dort in vier Phasen: Planung, Ermittlung und Beurteilung, Dokumentation sowie Maßnahmen samt Wirksamkeitskontrolle. Festgehalten wird im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument, und zwar mit der Gefahr, der Maßnahme, einer verantwortlichen Person und einem Umsetzungsdatum. Erforderlichenfalls sind sonstige Fachleute, insbesondere aus der Arbeitspsychologie, heranzuziehen (§ 4 Abs. 6 ASchG).
Daraus folgt eine Arbeitsteilung. Die Evaluierung liefert die Pflichtbasis: Wo gibt es Belastungen, und wer kümmert sich darum? Ein BGF-Projekt kann diese Ergebnisse aufgreifen und mit der Belegschaft vertiefen. Es ersetzt die Evaluierung aber nicht, und umgekehrt ist die Evaluierung allein noch kein Gesundheitsprojekt.
Der Projektzyklus in acht Schritten
Die ÖGK beschreibt den Weg zum BGF-Gütesiegel in sieben Stationen (DGservice 3/2024, September 2024): Vorbereitung, Kick-off, Erfassung des Ist-Standes, Analyse und Planung, Umsetzung, Evaluierung und Zertifizierung. Für die Praxis im KMU lässt sich das in acht Schritte übersetzen, wenn man die Verankerung nach dem Projekt als eigenen Schritt führt.
- Auftrag klären.Die Geschäftsführung entscheidet, dass das Projekt stattfindet, und legt Ziele fest. Die ÖGK nennt diese Station „Projektplanung, Zielfindung“.
- Verantwortliche benennen, Projektteam bilden.Benennen Sie eine Person, die das Projekt im Betrieb verantwortet. Sinnvoll ist zusätzlich ein kleines Team aus Leitung, Belegschaft und, wenn vorhanden, Betriebsrat, das Termine und Vereinbarungen im Blick behält.
- Belegschaft informieren.Beim Kick-off werden alle Mitarbeitenden über Projekt, Ziele, Ablauf und die Möglichkeiten zur Teilnahme informiert.
- Ist-Stand erheben.Ressourcen und Belastungen werden laut ÖGK mit Workshops oder Befragungen erfasst. Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung sollten Sie einbeziehen.
- Maßnahmen gemeinsam planen.In Workshops mit Geschäftsführung und Mitarbeiter:innen werden Ziele definiert und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.
- Umsetzen.Maßnahmen können die Kompetenzen Einzelner stärken, etwa durch Schulungen, oder die Bedingungen verändern, etwa Arbeitsabläufe, Räume und Führungspraxis.
- Evaluieren.Die ÖGK sieht eine Bewertung auf Basis der Methoden vor, die schon in der Ist-Analyse eingesetzt wurden. Nur dann sind Vorher und Nachher vergleichbar.
- Verankern.Am Ende steht die Frage, wie BGF im Alltag weiterläuft: Wer ist zuständig, welche Maßnahmen bleiben, welche neuen Ziele gibt es? Die ÖGK nennt diesen Punkt Nachhaltigkeit.
Beispiel: Angenommen, ein Handwerksbetrieb stellt im vierten Schritt fest, dass Zeitdruck bei der Auftragsannahme und schwere Hebearbeiten die größten Belastungen sind. Im fünften Schritt werden daraus zwei Maßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen, im siebten wird dieselbe Befragung wiederholt. Der Vergleich beider Ergebnisse zeigt, ob sich etwas verändert hat.
Steuerung, Daten und Gesprächsformate
Die ÖGK-Broschüre beschreibt mehrere Ablaufvarianten für unterschiedliche Betriebsgrößen. In einer Variante stehen Einzelgespräche im Mittelpunkt: Die Führungskraft wird von der Beraterin oder dem Berater geschult und erhebt in Gesprächen mit den Mitarbeiter:innen Ist-Stand und Verbesserungsvorschläge. Wie solche Gespräche aufgebaut und dokumentiert werden, steht im Beitrag zum Mitarbeitergespräch. Eine andere Variante bezieht, sofern vorhanden, die mittlere Führungsebene von Beginn an in die Planung ein und arbeitet mit Workshops für Mitarbeitende.
Die ÖGK nennt in der Broschüre außerdem Mitarbeiterbefragungen und Krankenstandsanalysen, angepasst an die Betriebsgröße, und zwar zu Beginn und am Ende des Projekts. So gibt es zwei Messpunkte für die Evaluation. Bei sehr kleinen Teams sollten Sie darauf achten, dass Auswertungen keiner einzelnen Person zugeordnet werden können, und die Beratung fragen, wie Anonymität in Ihrer Betriebsgröße gewahrt wird.
Ein Gesundheitszirkel ist ein weiteres gebräuchliches Format: eine moderierte Gesprächsrunde, in der Beschäftigte eines Bereichs Belastungen benennen und Lösungsideen entwickeln. Wichtig ist, dass die Ergebnisse bei der Leitung ankommen und eine Rückmeldung erfolgt, was umgesetzt wird und was nicht. Passende Messgrößen für den Erfolg finden Sie im Beitrag zu Kennzahlen im Mittelstand.
Rückkehr nach langem Krankenstand: fit2work und Wiedereingliederungsteilzeit
Auch ohne Projekt stellt sich früher oder später die Frage, wie eine Rückkehr nach einem langen Krankenstand gelingt. Die fit2work-Betriebsberatung ist nach Eigenangabe ein kostenloses Angebot für Unternehmen. Es hat zwei Schienen: die Eingliederungsberatung, die bei der Rückkehr nach einem langen Krankenstand hilft, und die BGM-Orientierung, die beim Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt. Laut den Antworten auf der fit2work-Seite ist die Teilnahme freiwillig, und die Beratung wird vertraulich behandelt. Die Arbeitsplatzevaluierung ist laut der fit2work-Informationsseite für Betriebe kein Teil des Beratungsprogramms. Sie bleibt Ihre Aufgabe nach dem ASchG.
Eine konkrete Möglichkeit ist die Wiedereingliederungsteilzeit (Abruf: 28. Oktober 2026). Das Sozialministerium hält fest, dass es keinen Rechtsanspruch gibt und dass sie schriftlich mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist. Voraussetzungen sind unter anderem ein Arbeitsverhältnis, das vor Antritt mindestens drei Monate gedauert hat, ein mindestens sechswöchiger Krankenstand, ein Wiedereingliederungsplan und die Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes durch den Krankenversicherungsträger. Die Beratung durch fit2work gehört ebenfalls dazu, kann aber entfallen, wenn die Arbeitsvertragsparteien und die Arbeitsmedizin der Vereinbarung nachweislich zustimmen.
Die Teilzeit kann zunächst für ein bis sechs Monate vereinbart werden. Die Arbeitszeit wird um mindestens ein Viertel und höchstens um die Hälfte herabgesetzt, die wöchentliche Normalarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht unterschreiten. Für Abweichungen und Fristen lesen Sie vor einer Vereinbarung die Seite des Sozialministeriums im Original. Wie sich die ersten Wochen nach einem Wechsel strukturieren lassen, zeigt der Beitrag zum Onboarding; die Struktur lässt sich auch für Rückkehrer:innen nutzen.
Unterstützung und Förderung im Überblick
Für die Einführung eines BGF-Projekts ist die ÖGK die erste Anlaufstelle. In ihrer Broschüre nennt sie als Leistungen unter anderem eine kostenlose Prozessbegleitung von der Ist-Analyse bis zur Antragstellung für das Gütesiegel, Mitarbeiterbefragungen und Krankenstandsanalysen sowie geförderte Aus- und Weiterbildungen. Das BGF-Gütesiegel wird vom Österreichischen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung mit Unterstützung des Fonds Gesundes Österreich verliehen. Die abgerufene Broschüre nennt keine Jahresangabe, klären Sie den aktuellen Leistungsumfang daher im Erstgespräch.
Beim Fonds Gesundes Österreich hat sich die Lage geändert. Auf seiner Förderseite steht, dass der FGÖ ab 2026 keine Einzelbetriebsförderung zur Einführung der BGF mehr vergibt. Für kleinere Unternehmen gibt es einen Projektcall 2026/27, der Betriebe in einer Gemeinde oder Region bündelt, insbesondere solche mit weniger als 50 Beschäftigten. Betriebe, die BGF bereits integriert haben, können Nachhaltigkeitsprojekte einreichen. Ältere Hinweise auf Zuschüsse für einzelne Betriebe sollten Sie deshalb beim FGÖ gegenprüfen.
Checkliste vor dem Projektstart
- Pflichten geprüft:Betreuung und Evaluierung inklusive psychischer Belastungen aktuell? — Ja / Nein
- Auftrag und Ziel schriftlich:Was soll in welcher Zeit besser werden? — Ja / Nein
- Verantwortliche Person benannt:Name und Zeitbudget geklärt — Ja / Nein
- Beratung kontaktiert:Erstgespräch bei der ÖGK, Leistungsumfang notiert — Ja / Nein
- Belegschaft eingebunden:Kick-off terminiert, Betriebsrat informiert — Ja / Nein
- Messpunkte festgelegt:Welche Befragung wird am Ende wiederholt? — Ja / Nein
- Rückkehrprozess geregelt:Wer führt Gespräche nach langem Krankenstand? — Ja / Nein
Quellen
- ÖGK: Betriebliche Gesundheitsförderung, DGservice 3/2024
- ÖGK: Broschüre zum BGF-Projekt für Betriebe
- Fonds Gesundes Österreich: Arbeitsplatz, Betrieb
- Arbeitsinspektion: Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin für Klein- und Mittelbetriebe
- Arbeitsinspektion: Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung
- Sozialministerium: Wiedereingliederungsteilzeit
- fit2work: Fragen und Antworten



