
Strategiearbeit
Geschäftsmodell überprüfen: Kriterien und Datenquellen
Der Anlass legt den Wertmaßstab fest und bestimmt, wie tief die Daten reichen müssen.
Prüfungsanlass und Fragestellung klären
Der Anlass legt den Wertmaßstab fest und bestimmt, wie tief die Daten reichen müssen. Fünf typische Anlässe bestimmen die Konsequenzen: Wachstumsentscheidung, Kapitalaufnahme, Übergabe oder Nachfolge, Sanierung und interne Steuerung.
Bei Wachstumsentscheidung zählt der Gebrauchswert, der Fokus liegt auf Engpässen und Annahmen. Bei Kapitalaufnahme verlangen Kapitalgeber einen am Markt erzielbaren Wert. Bei Übergabe oder Nachfolge steht der Wert aus Sicht des Übergebers gegen die Zahlungsbereitschaft des Übernehmers.
Bei Sanierung zählen Annahmen zur Fortführung. Bei interner Steuerung werden die eigenen Kennzahlen mit der Branche verglichen.
Der Fachstandard zur Unternehmensbewertung KFS/BW 1 (2025) wurde am 6. November 2025 beschlossen. Er ist verpflichtend für Bewertungen mit Auftragsannahme nach dem 30. Juni 2026; eine frühere Anwendung ist zulässig. Wertmaßstäbe ordnet er nach zwei Dimensionen: Subjektbezogenheit der Bewertung (objektiviert oder subjektiv) und Verwendungszweck (Gebrauchswert oder Tauschwert). Diese beiden „fundamentalen Wertprämissen“ legen Perspektive, Bewertungsfaktoren und Typisierungsgrad fest.
Bei Verhandlungen mit Banken oder Investor:innen gilt der Tauschwert („Value in Exchange“), bei interner Steuerung oder familieninterner Nachfolge der Gebrauchswert. Nach dem Grad der Subjektbezogenheit unterscheidet der Standard das subjektive Wertkonzept – Bewertung aus der Perspektive eines konkreten Bewertungssubjekts – vom objektivierten Wertkonzept, das die Perspektive eines abstrakten Bewertungssubjekts zugrunde legt. Wer den Anlass zuerst festlegt, erspart sich eine Datenerhebung, die zur konkreten Entscheidung nichts beiträgt.
Bewertungsanlässe und zugehörige Wertmaßstäbe
- WachstumsentscheidungGebrauchswert (Value in Use)
- KapitalaufnahmeTauschwert (Value in Exchange)
- Übergabe oder NachfolgeGebrauchswert (Value in Use)
- SanierungGebrauchswert (Value in Use)
- Interne SteuerungGebrauchswert (Value in Use)
Geschäftsmodell in Bausteinen sichtbar machen
Zerlegen Sie das Geschäftsmodell in einzeln prüfbare Annahmen: Nutzenversprechen, Zielgruppen, Umsatzlogik, Kostenstruktur, Kanäle und Schlüsselressourcen. Jeder Baustein bekommt einen Indikator, einen Zielwert, eine Datenquelle und einen Stichtag. Erst mit dieser Zuordnung lässt sich entscheiden, welche der weiter unten beschriebenen Statistikquellen den Baustein überhaupt abbilden können.
Für die quantitative Verankerung bildet die Leistungs- und Strukturerhebung (LSE) der Statistik Austria Struktur, Leistung, Beschäftigung und Investitionstätigkeit österreichischer Unternehmen ab. Sie beantwortet unmittelbar, wie viele Arbeitsplätze Unternehmen in Österreich schaffen, welchen Betriebsüberschuss sie erzielen und in welchen Wirtschaftsbereichen überdurchschnittlich investiert wird – genau die Größen, an denen Umsatzlogik, Kostenstruktur und Investitionsbedarf eines Geschäftsmodells gemessen werden.
Achten Sie auf die Erfassungseinheit: Die LSE erhebt rechtliche Einheiten (Unternehmen) mit den in der Verordnung genannten Wirtschaftstätigkeiten. Die Arbeitsstättenzählung definiert ein Unternehmen ebenfalls als rechtliche Einheit und ermittelt keine Abhängigkeiten oder Verflechtungen zwischen Unternehmen. Konzern- und Beteiligungsstrukturen sind daher gesondert zu erheben; die Aufteilung auf einzelne Standorte oder Arbeitsstätten liefert die Arbeitsstättenzählung.
Kriterien für die Überprüfung
Als Bewertungsraster dienen vier Gruppen: finanzielle Kennzahlen, Marktposition und Wettbewerb, Zukunftsperspektive und Wachstumspotenzial sowie immaterielle Werte. Die ersten beiden lassen sich mit österreichischen Register- und Erhebungsdaten direkt unterlegen; die letzten beiden bleiben teilweise qualitativ und müssen über Annahmen und Szenarien abgebildet werden.
Im finanziellen Block sind Beschäftigte, Umsatzerlöse, Betriebsüberschuss und Investitionen die Kerngrößen; Struktur, Leistung, Beschäftigung und Investitionstätigkeit sind genau die Inhalte der LSE. Für Marktposition und Wettbewerb liefern Unternehmensdichte und Ein-Personen-Anteile der Arbeitsstättenzählung je Branche und Region eine greifbare Grundlage.
Gewichten Sie nicht gleichmäßig, sondern nach Prüfungsanlass: Bei einer Kreditentscheidung zählen Betriebsüberschuss, Investitionen und Kapitaldienstfähigkeit, bei einer Nachfolge die Übertragbarkeit des Nutzenversprechens und die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen. Grenzen setzt die Datenbereitstellung: Die Ergebnisse der LSE werden unter Einhaltung der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen veröffentlicht, daher sind nicht alle Zellen in feinster Branchen- und Regionalgliederung verfügbar. Dann weichen Sie auf eine breitere ÖNACE-Ebene oder ein Nachbarjahr aus.
Datenquellen in Österreich erschließen
Ausgangspunkt bei Statistik Austria ist das Unternehmensregister. Es besteht aus dem Statistischen Unternehmensregister (URS), dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReg), dem Unternehmensregister für Zwecke der Verwaltung (URV) und dem Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB). Für die Identifikation der formalen Einheiten und ihre Zuordnung zur Branche ist das URS maßgeblich, für Eigentumsverhältnisse das WiEReg.
Die Leistungs- und Strukturerhebung wird jährlich durchgeführt; der Erhebungszeitraum ist das zuletzt abgeschlossene Wirtschaftsjahr, in dem die Mehrzahl der Monate im Berichtsjahr liegt. Auskunftspflichtig sind alle Unternehmen (rechtliche Einheiten), die schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Abschnitten B bis O, Q bis S, T95 und T96 der ÖNACE 2025 oder eine damit verbundene Dienstleistung selbständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht verrichten und gesetzlich definierte Schwellenwerte überschreiten. Die Meldepflicht je Unternehmen richtet sich nach den Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und/oder den verfügbaren Informationen zu den Umsatzerlösen; die Schwellenwerte stehen je Wirtschaftsbereich als Download bereit.
Rechtsgrundlagen der LSE sind das Bundesstatistikgesetz 2000 (BGBl. I Nr. 163/1999 idgF), die Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022 (BGBl. II Nr. 305/2022), die Verordnung (EU) 2152/2019 über europäische Unternehmensstatistiken, die Durchführungsverordnung (EU) 1197/2020 mit technischen Spezifikationen, die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen und die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen. Wegen der EU-weit harmonisierten Vorgaben sind die Daten international vergleichbar und wesentliche Grundlage für volkswirtschaftliche Kennzahlen wie das Bruttoinlandsprodukt.
Für Zeitpläne relevant: Die Meldeaufforderungen für das Berichtsjahr 2025 werden ab 24. August 2026 versendet, der gesetzliche Meldetermin ist der 30. September 2026; gemeldet wird erst nach Erhalt der Aufforderung. Die Arbeitsstättenzählung erhebt zum Stichtag 31. Oktober jeden Jahres auf Basis von Administrativdaten alle Arbeitsstätten der Wirtschaftsbereiche A–S (ÖNACE 2008) mit Unternehmenssitz in Österreich sowie deren Beschäftigte; ausgenommen sind exterritoriale Einheiten, private Haushalte mit Angestellten und Vermieter:innen (ÖNACE 68.20-9) ohne Firmenbuchbezug. Detailergebnisse und Zeitreihen ab 2011 stehen in STATcube bereit, die endgültigen Ergebnisse der Arbeitsstättenzählung 2025 sind für den 1. Juni 2027 angekündigt.
Vorteile und Grenzen von LSE und Arbeitsstättenzählung
- Vorteile der LSEAbdeckung von Umsatzerlösen, Betriebsüberschuss, Investitionen und Beschäftigung; jährlich aktualisiert; europaweit harmonisiert
- Grenzen der LSENicht alle Zellen sind fein regional-branchenmäßig verfügbar aufgrund Geheimhaltung; nur rechtliche Einheiten, keine Konzernstrukturen
- Vorteile der ArbeitsstättenzählungStichtagsdaten zum 31. Oktober; Detailergebnisse ab 2011 in STATcube; hohe regionale und branchenbezogene Aussagekraft
- Grenzen der ArbeitsstättenzählungZählt Beschäftigungsverhältnisse, nicht Personen; erfasst auch Einpendler:innen aus dem Ausland; keine Verflechtungen zwischen Unternehmen
Kennzahlen ableiten und benchmarken
Die Arbeitsstättenzählung weist für 2024 in Österreich 744 851 Unternehmen, 4 884 763 Beschäftigte in Unternehmen und 459 029 Ein-Personen-Unternehmen aus. Daraus ergibt sich ein Ein-Personen-Anteil von rund 62 Prozent und eine durchschnittliche Größe von rund 6,6 Beschäftigten je Unternehmen (eigene Rechnung aus diesen Werten). Diese beiden Größen sind ein erster Maßstab dafür, ob ein Betrieb innerhalb seiner Branche groß oder klein ist.
Für den Branchenvergleich ziehen Sie die eigenen Werte – Beschäftigte, Umsatzerlöse, Betriebsüberschuss, Investitionen – auf derselben ÖNACE-Gliederungsebene heran wie die veröffentlichten Daten und halten Bezugsjahr und Einheit deckungsgleich. Die Zeitreihen in STATcube ab 2011 zeigen, ob die Branche wächst oder schrumpft; die Gemeindeergebnisse der Arbeitsstättenzählung liefern die regionale Vergleichsebene.
Beachten Sie die Zählweise, sonst entstehen Scheinabweichungen: Die Arbeitsstättenzählung zählt Beschäftigungsverhältnisse, nicht Personen, und erfasst auch Beschäftigte, deren Hauptwohnsitz nicht in Österreich liegt (Einpendler:innen aus dem Ausland). Die Erwerbsstatistik erhebt dagegen die Haupterwerbstätigkeit einer Person. Eigene Personaldaten (Köpfe, Vollzeitäquivalente) sind vor dem Vergleich entsprechend umzurechnen. Verflechtungen zwischen Unternehmen werden in der Arbeitsstättenzählung nicht ermittelt, die Unternehmenszahl ist daher keine Konzernzahl.
Ergänzend liefert die LSE den Betriebsüberschuss und die Investitionstätigkeit je Wirtschaftsbereich. Beide Größen sind die aussagekräftigsten Benchmarks für Kostenstruktur und Kapitalbedarf, weil sie – anders als reine Umsatzvergleiche – die Ertragskraft abbilden.
Qualitative Prüfung mit Canvas, SWOT und Experimenten
Setzen Sie vier Werkzeuge in fester Reihenfolge ein. Das Geschäftsmodell-Canvas macht die Bausteine nebeneinander sichtbar. Das Value-Proposition-Canvas prüft das Nutzenversprechen gegen die Bedürfnisse der Zielgruppe.
Die SWOT-Analyse stellt interne Stärken und Schwächen den externen Chancen und Risiken gegenüber. Lean-Startup-Tests überprüfen die unsichersten Annahmen vor einer Investition.
Übersetzen Sie jede Canvas-Annahme in eine Hypothese mit Indikator, Schwellenwert und Messmethode, und testen Sie zuerst jene Annahmen mit der größten Unsicherheit bei gleichzeitig größter Auswirkung auf die Umsatz- oder Kostenlogik. Typische Tests sind eine Zahlungsbereitschaftsbefragung bei bestehenden Kund:innen, ein Testverkauf in einem definierten Kanal oder eine beschränkte Preiserhöhung, jeweils mit vorab festgelegtem Abbruchkriterium.
Verknüpfen Sie die so gewonnenen Ergebnisse mit dem quantitativen Raster: Externe Risiken aus der SWOT – etwa hohe Wettbewerbsintensität – lassen sich über Unternehmensdichte und Ein-Personen-Anteil der Branche aus der Arbeitsstättenzählung überprüfen, die Ergebnisse der Experimente fließen in Umsatz- und Kostenannahmen der Planung, die wiederum in die Bewertung eingeht.
Schritte zur qualitativen Überprüfung des Geschäftsmodells
- Geschäftsmodell-Canvas erstellenBausteine sichtbar machen: Nutzenversprechen, Zielgruppen, Umsatzlogik, Kostenstruktur, Kanäle, Schlüsselressourcen
- Value-Proposition-Canvas prüfenNutzenversprechen gegen Bedürfnisse der Zielgruppe validieren
- SWOT-Analyse durchführenInterne Stärken/Schwächen vs. externe Chancen/Risiken
- Lean-Startup-Tests durchführenZahlungsbereitschaft, Testverkauf, Preiserhöhung mit Abbruchkriterium
Bewertungslogik bei Kapitalbedarf oder Übergabe
KFS/BW 1 (2025) führt neben den bereits bekannten Wertmaßstäben – objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Unternehmenswert und Schiedswert – mit dem Marktwert und dem typisierten subjektiven Unternehmenswert zwei neue Wertmaßstäbe ein. Als Begründung nennt der Standard dies: Der objektivierte Unternehmenswert wurde in der Vergangenheit oft undifferenziert als „one fits all“-Wert für unterschiedliche Bewertungsanlässe herangezogen.
Unter anderem wurde er mit einem Marktwert beziehungsweise potenziellen Marktpreis gleichgesetzt. Vor allem bei normorientierten Bewertungen führte das zu Unklarheiten.
Die Auswahl des Wertmaßstabs erfolgt über die zwei fundamentalen Wertprämissen: Nach der Subjektbezogenheit wird zwischen subjektivem Wertkonzept (Perspektive eines konkreten Bewertungssubjekts) und objektiviertem Wertkonzept (Perspektive eines abstrakten Bewertungssubjekts) unterschieden, nach dem Verwendungszweck zwischen Gebrauchswert und Tauschwert („Value in Exchange“). Diese Prämissen bestimmen die Bewertungsfaktoren und den Typisierungsgrad und damit auch, wie stark die Planung von unternehmensspezifischen Annahmen durchsetzt sein darf.
Praktische Konsequenz für die Auftragsabwicklung: Bei Bewertungen mit Auftragsannahme nach dem 30. Juni 2026 ist der neue Standard verpflichtend, eine frühere Anwendung ist zulässig. Prüfen Sie daher vor Beginn einer Bewertung das Auftragsdatum, den verfolgten Verwendungszweck und die Frage, ob für den konkreten Anlass ein Tauschwert oder ein Gebrauchswert zu ermitteln ist – bei Kapitalbedarf überwiegt regelmäßig die Tauschwertperspektive, bei Übergabe und interner Steuerung die Gebrauchswertperspektive.
Wertmaßstäbe nach KFS/BW 1 (2025) – Verwendungszweck und Subjektbezogenheit
- Verwendungszweck
- Gebrauchswert (Value in Use)
- Verwendungszweck
- Tauschwert (Value in Exchange)
- Subjektbezogenheit
- subjektiv (konkretes Bewertungssubjekt)
- Subjektbezogenheit
- objektiviert (abstraktes Bewertungssubjekt)
Ergebnis, Annahmen und Datenstände dokumentieren
Halten Sie je Kennzahl Quelle, Stichtag, Definition und Einheit, Bezugsjahr und Abgrenzung der erfassten Einheiten fest. Bei Werten aus der Arbeitsstättenzählung gehören deshalb der Stichtag 31. Oktober und die Feststellung dazu, dass Beschäftigungsverhältnisse (inklusive Einpendler:innen aus dem Ausland) und nicht Personen gezählt werden; bei LSE-Werten der Hinweis auf das zuletzt abgeschlossene Wirtschaftsjahr als Erhebungszeitraum.
Dokumentieren Sie die Datenstände mit ihren Aktualisierungsterminen, damit die Überprüfung reproduzierbar bleibt: die LSE mit dem gesetzlichen Meldetermin 30. September 2026 für das Berichtsjahr 2025, die Arbeitsstättenzählung mit dem Stichtag 31. Oktober und der Ankündigung der endgültigen Ergebnisse 2025 für den 1. Juni 2027. Bis zum Vorliegen neuer Ergebnisse ist mit den Vorjahreswerten zu rechnen und dies in der Dokumentation zu vermerken.
Sind Ergebnisse von Statistik Austria wegen der gesetzlichen Geheimhaltungsbestimmungen nicht veröffentlicht, sind diese Zellen nicht durch Rückschluss aus anderen Tabellen zu rekonstruieren; weichen Sie auf eine breitere Gliederungsebene aus und vermerken Sie die Ersatzquelle. Führen Sie schließlich jede getroffene Annahme mit Verantwortlichkeit und Aktualisierungsrhythmus und legen Sie fest, welche Maßnahme ausgelöst wird, wenn ein veröffentlichter Wert die Annahme nicht bestätigt.


